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AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mahl-Art-Catering 

§ 1 Ausschließlichkeitsklausel Für die gesamten Geschäftsbeziehungen – auch für spätere Geschäftsbeziehungen – gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Mahl-Art-Catering (Christopher Rath) 

§ 2 Auftragserteilung Alle Angebote der Firma Mahl-Art-Catering sind freibleibend. Jeder Auftrag muss vom Kunden schriftlich bestätigt werden und gilt dann als verbindlich. 

§ 3 Absage des Auftrags Die Absage seitens der Produktion wird, wenn nicht sechs Wochen vor Produktionsbeginn gekündigt wird, mit 50 % des Auftragsvolumens berechnet. Danach stellen wir die Absage mit 75 % des Auftragsvolumens in Rechnung. 

§ 4 Abbruch vor Drehbeginn Abgebrochene Drehtage werden zu 100 % in Rechnung gestellt. Verschiebungen von Drehtagen werden, wenn nicht bis 12:00 Uhr mittags angekündigt, zu 50 % berechnet. 

§ 5 Kündigungsfrist Die Firma Mahl-Art-Catering behält sich eine Kündigungsfrist von 5 Werktagen vor. 

§ 6 Müllentsorgung Für die Müllentsorgung ist Auftraggeber verantwortlich. Wenn nicht anders vereinbart. 

§ 7 Extreme Temperaturen, Leergut Ab 27°C Außentemperatur (14:00 Uhr) berechnen wir einen Getränkeaufschlag pro Tag / Person von je 1,00 €. Bei Verlust von leeren Getränkeflaschen berechnen wir den tatsächlich entstandenen Verlust an den Kunden weiter. 

§ 8 Beschädigung des Equipments Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen und Schwund des bereit gestellten Equipments (z. B. Kaffeebecher), soweit dies nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen ist. Die Kosten werden mit dem Wiederbeschaffungswert berechnet. 

§ 9 Haftung Die Firma Mahl-Art-Catering haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und darüber hinaus nur so weit Vorlieferanten ihr gegenüber entsprechend haften. 

§ 10 Witterungs- / und Fremdeinflüsse Bei Witterungs- und Fremdeinflüssen, die es unmöglich machen, unseren Auftrag auszuführen, haftet die Firma Mahl-Art-Catering nicht. Eventuell geleistete Zahlungen werden erstattet 

§ 11 Verschiebung von Drehtagen Bei produktionsbedingten Verschiebungen von mehr als 5 Drehtagen ab oder innerhalb des vereinbarten Produktionszeitraums behalten wir uns vor, den gesamten Vertragszeitraum zu stornieren 

§ 12 Ausfall eines Fahrzeugs Sollten unsere Fahrzeuge aufgrund von technischen Defekten nicht einsatzfähig sein, behalten wir uns eine fristlose Kündigung vor. Trotzdem werden wir uns bemühen, unseren Auftrag zur Zufriedenheit des Auftraggebers durch Ersatz zu kompensieren. 

§ 13 Ausgabe von Speisen und Getränken Die Ausgabe von Speisen von Speisen und Getränken erfolgt an oder in unserem Foodtruck (Cateringanhänger). Sollte es nötig sein, das Essen an anderen Orten zu servieren, ist fakultativ. 

§ 14 Strom- und Wasserversorgung Für die Strom- und Wasserversorgung unserer Küchenfahrzeuge am Set ist der Auftraggeber verantwortlich. Das gilt auch für die Abwasserentsorgung. Die Stromversorgung muss ab Arbeitsbeginn am Set gewährleistet sein, der Strombedarf für das Cateringfahrzeug wird der Produktion rechtzeitig vor Beginn mitgeteilt. 

§ 15 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. 

§ 16 Gerichtsstand Der Gerichtsstand der Firma Mahl-Art-Catering ist Köln. 

Allgemeine Zusatzklauseln 

• Diningbus, Zelt oder Räume werden von der Produktion gestellt 

• Die Stromversorgung muss ab Arbeitsbeginn am Set gewährleistet sein, der Strombedarf für das Cateringfahrzeug wird der Produktion rechtzeitig vor Beginn mitgeteilt. 

• Anfahrtskosten und Anfahrtszeiten werden für das Küchenpersonal ab Stadtgrenze Köln zum Drehort in Rechnung gestellt. Für die Fahrer berechnen wir die Fahrten und Zeiten ab Hürth, Kalscheurener Straße 89, 50354 Hürth zum Drehort. 

• Bei Dreharbeiten mit Hotelübernachtung liegen die Kosten für die Unterkunft beim Auftraggeber. 

• Für die Cateringfahrzeuge benötigen wir, außerhalb von Köln, als auch bei Festmotiven in Köln, Stellplätze mit Stromversorgung, (auch Nachstrom), Wasser- und Abwasseranschluss sowie Müllcontainer. 

• Für die Planung des Caterings bei Show-Produktionen ist es unerlässlich, uns die Zahlen und Cateringzeiten in der Vorwoche bis donnerstags um 12.00 Uhr mitzuteilen. Ansonsten kann kein reibungsloser Cateringablauf gewährleistet werden. Bei Foodtruck-Produktionen benötigen wir die Zahlen bis donnerstags um 12.00 Uhr. Sollte der Donnerstag ein Feiertag sein, muss dies bereits einen Tag vorher mitgeteilt werden.